1. Lieferung:
Die Lieferwerke behalten sich Konstruktions- und Formänderungen der Automaten während der Lieferzeit vor, soweit der Verkaufsgegenstand und dessen Aussehen nicht grundlegend geändert werden. Lieferfristen sind, falls nicht ausdrücklich fix vereinbart, stets freibleibend.Im Fall einer vereinbarten Änderung des Auftrages ist der Verkäufer berechtigt, den Liefertermin neu zu bemessen.

2. Zahlung:

Alle Zahlungen sind bar, spesenfrei und ohne Abzug zu leisten. Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen. Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers. Der Verkäufer kann angebotene Zahlungen in Schecks oder Wechsel ohne Angabe von Gründen ablehnen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Zurückhaltung von Zahlungen aus irgendwelchen Gründen seitens des Käufers sind unzulässig. Bei Überschreitung des Zahlungszieles, bei Abnahmeverzug und bei Terminverlust ist der Verkäufer berechtigt, 4,2% p.M. Verzugszinsen zu verrechnen. Im Falle des Säumnisses ist der Käufer verpflichtet, neben den Verzugszinsen auch die Interventions- und Mahngebühren zu vergüten.

3. Terminverlust:
Terminverlust tritt ein, wenn der Käufer mit einer Zahlung durch mehr als acht Tage in Verzug gerät, demzufolge sind bei Teil- und Ratenzahlungen alle restlichen Raten sofort fällig. Ebenso tritt Terminverlust ein, wenn der Käufer mit der Hergabe von im Kaufvertrag vereinbarten Wechseln länger als acht Tage in Verzug geraten ist. Terminverlust berechtigt den Verkäufer vom Geschäft zurückzutreten. In diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, ohne weiteres den Verkaufsgegenstand einzuziehen oder durch Dritte einziehen zu lassen und verzichtet der Käufer hierauf auf jedweden Einwand, so auf Besitzstörungsansprüche oder Schadenersatzansprüche udgl.

4. Preise:
Der umseits angeführte Kaufpreis wird garantiert, wenn die vereinbarte Lieferfrist nicht länger als zwei Monate beträgt. Ist dies der Fall, so kann sich der Preis nur durch folgende Umstände verändern, deren Eintritt nicht vom Willen des Verkäufers abhängig ist und wenn diesbezüglich eine Sondervereinbarung getroffen wurde: Änderung von Zöllen und Währungsparitäten oder Erhöhung von Abgaben und Ausstattungsänderungen aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften, Erhöhung von Materialkosten, höhere Kollektivvertragslöhne oder Änderung des Einstandspreises für den Verkäufer. Wird eine Lieferfrist von über zwei Monaten vereinbart, so kann der Verkäufer einen höheren als den o.a. Kaufpreis nur verlangen, wenn einer der o.a. Umstände eintritt, oder sich für den Verkäufer die Einstandskosten für die Ware erhöhen und der Eintritt dieser Umstände nicht vom Willen der Verkäufers abhängig ist.

5. Versand:
Der Versand erfolgt nach Vereinbarung. Versicherung der Ware erfolgt nur auf besondere Vereinbarung zu Lasten des Käufers.

6. Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferten Kaufgegenstände bleiben bis zur gänzlichen Bezahlung des Kaufpreises bzw. Einlösung, etwa laufender Akzepte und etwaiger bis dahin entstandener Rechnungsbeträge für Lieferung und Ersatzteilen für den betreffenden Kaufgegenstand und an ihm ausgeführten Reparaturen nebst Zinsen Eigentum des Verkäufers. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige Überlassung des Kaufgegenstandes ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers unzulässig. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass alle Zahlungen die er leistet, zuerst auf Reparaturkosten, dann auf Ersatzteilforderungen, dann auf Zinsen und sonstige Nebengebühren und schließlich auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware verrechnet werden. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kaufgegenstand vom Käufer auf den vollen Wert gegen alle Risiken zu versichern. Im Falle des Verzuges ist auch hier dem Verkäufer das Recht eingeräumt, den Kaufgegenstand ohne weiteres vom Käufer oder auch einen Dritten abzuholen und verzichtet der Käufer (auch namens des Dritten) hier auf jedwede Ansprüche daraus, insbesondere Besitzstörungsansprüche, Schadenersatz udgl. geltend zu machen.

7. Gewährleistung:
Der Verkäufer gewährleistet eine dem jeweiligen Stand der Technik zum Zeitpunkt der Bestellung entsprechende Fehlerfreiheit des Kaufgegenstandes. Bei Gewährleistungsansprüchen wird der Verkäufer nach eigener Wahl den Kaufgegenstand kostenlos verbessern, der dabei entstehende Arbeitsaufwand sowie die dazugehörigen Fahrtkosten werden aber vom Verkäufer nach seinen üblichen Tarifen verrechnet. Die frachtfrei zu übersendenden Teile werden kostenlos vom Verkäufer ausgetauscht. Die ausgetauschten Teile gehen in das Eigentum des Verkäufers über. Es obliegt in jedem Fall dem Käufer Beweis zur Darlegung seiner Gewährleistungsansprüche zu führen. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Gegenstände oder Teile, die normalerweise bei sachgemäßem Gebrauch einem besonderen Verschleiß unterliegen. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kaufgegenstand von dritter Seite oder durch den Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert worden ist, es sei denn, der Käufer weist nach, dass dies für den Mangel nicht ursächlich war. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die auf unsachgemäße oder fahrlässige Behandlung zurückzuführen sind. Für gebrauchte Geräte wird, wenn dies im Kaufvertrag nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird, keine Gewähr geleistet. Die Gefahr geht spätestens mit Übergabe des Kaufgegenstandes an den Versand über, dies selbst bei Montage des Kaufgegenstandes durch den Verkäufer.

8. Garantie:
Garantieleistungen müssen gesondert vereinbart werden, in jedem Fall wird aber nie mehr als ein Jahr vereinbart. Die Garantie kann nur auf austauschbare Teile gewährt werden. Nicht in Garantie ist die dafür anfallende Fahrtzeit und Arbeitszeit, welche gesondert von uns verrechnet wird.

9. Haftung:

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Soweit gesetzlich zulässig, übernimmt der Verkäufer in keinem Fall die Haftung für entgangenen Gewinn, Schaden aus Ansprüchen Dritter gegen den Käufer, mittelbare Schäden oder Folgeschäden. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.

10. Stornierung:
Wir der Auftrag vom Käufer widerrufen oder tritt er aus einem Grunde, der nicht schon nach dem Gesetz zum Rücktritt berechtigt, vom Geschäft zurück, ist der Verkäufer berechtigt eine Stornogebühr in Höhe des entgangenen Gewinnes, mindestens jedoch in Höhe von 50% des Kaufpreises zu verlangen.

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht:
Für allfällige Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird unabhängig von der Höhe des Streitwertes die Zuständigkeit des für A-5671 Bruck/Glstr. zuständigen Bezirksgerichtes vereinbart. Es gilt österreichisches Recht, die Anwendung des UNCITRAL-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

Selbst bei teilweiser Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben die übrigen Bestimmungen aufrecht.