Quickmodul

Das Quickmodul wird benötigt, um mit Hilfe der Bankomatkarte eine Jugendschutz-Freischaltung am Automaten vorzunehmen. Es ermöglicht ebenfalls eine komfortable, bargeldlose Zahlung.

Gesetzeslage: Die mit Juli 2002 in Kraft getretene Novellierung des Jugendschutzgesetzes sieht vor, dass Tabakwaren in der Öffentlichkeit nicht in Automaten angeboten werden dürfen.
Ausnahme: Wenn durch technische Vorrichtungen sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren keinen Zugang zu Tabakwaren haben.

Funktion: Auf den Chips, aller seit 2003 ausgegebenen österreichischen Maestro-Karten, befindet sich ein digitales Merkmal, welches den Inhaber als volljährig bzw. mindestens 16-jährig identifiziert. Das Quickmodul prüft das abgelegte Merkmal und gibt den Zugriff auf die entsprechenden Waren frei oder lehnt diesen ab. Diese elektronische Geldbörse fungiert somit als Altersnachweis und gleichzeitig als Bezahlmedium.